Ab einer Inzidenz von 35 wird bei Aktivitäten in Innenräumen die sogenannte 3G-Regel Pflicht. Das bedeutet: In Altenheimen, der Innengastronomie sowie bei Veranstaltungen im Innenbereich müssen Besucher vollständig geimpft, genesen oder getestet sein. Dies gilt auch in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Einrichtungen der Behindertenhilfe, für Kultur- und Sportveranstaltungen, Feste und andere Veranstaltungen sowie für Friseure, Kosmetikstudios, Körperpflege und Hotels.
Neben einem negativen Antigen-Schnelltest oder einem PCR-Test als Nachweis könnten auch Selbsttests mitgebracht und vor Ort gemacht werden, hatte Landesimpfkoordinator Daniel Stich (SPD) erklärt. Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder bis 13 Jahre sowie alle Schülerinnen und Schüler.
Auf Grundlage der 3G-Regel bereiten sich auch die Hochschulen und Universitäten auf das Wintersemester mit mehr Präsenz vor. Geimpft, genesen oder getestet gelten nach Angaben der Landesregierung dann auch für Hörsäle und Seminarräume.
Die neuen Regelungen der 25. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes gelten zunächst bis zum 11. September. Sie gehen auf die Beschlüsse der Ministerpräsidenten mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) vom 10. August zurück und sollen angesichts steigender Inzidenzen in der vierten Welle der Pandemie sicher durch den Herbst und Winter führen.