Rheinland-Pfalz
Mit einem Listenkreuz gehen keine Stimmen verloren: Bei Kommunalwahl darf gestrichen werden
Stimmzettel mit Kreuz
Am 9. Juni kann der Wähler viele Kreuze machen. (Symbolbild)
Sebastian Gollnow. picture alliance/dpa/Sebastian G

Einen Kandidaten vom Wahlzettel streichen? Bei der Kommunalwahl ist das möglich. Und sollten es zu viele Stimmen geworden sein, dann gibt es sogar Heilungsmöglichkeiten. Um diese und weitere Themen rund um das sogenannte Kumulieren und Panaschieren geht im letzten Teil unserer Serie zur Europa- und Kommunalwahl.

Bei den Kommunalwahlen am 9. Juni kann sich der Wähler so richtig austoben – wenn er denn will. Denn insbesondere bei den Wahlen zum Kreistag und zu den Verbandsgemeinderäten lässt das rheinland-pfälzische Kommunalwahlgesetz bei der Stimmabgabe viele Möglichkeiten.

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