Kinder ein halbes Jahr von Eltern getrennt: Ärztin muss nicht für falsches Gutachten haften
Mainz/Koblenz
Kinder ein halbes Jahr von Eltern getrennt: Ärztin muss nicht für falsches Gutachten haften
Die Familie war monatelang voneinander getrennt.
privat
Mainz/Koblenz. Der Fall ist auch für den Vorsitzenden Richter Joachim Dennhardt im Großen Sitzungssaal des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz bewegend, wie er sagt: Ein falsches Gutachten, das vom hochgradigen Verdacht von Kindesmisshandlung ausging, alarmierte ein pfälzisches Jugendamt. Mit Polizei und Gerichtsvollzieher trennte es zwei Kinder im Alter von 6,5 und 18 Monaten von ihren Eltern. Es gab sie in die Obhut von Pflegefamilien.
Aktualisiert am 13. Februar 2016 15:10 Uhr
Von unserer Chefreporterin Ursula Samary
Mehr als ein halbes Jahr war die Familie im pfälzischen Fußgönnheim getrennt. Dann bescheinigte ein anderer Gutachter, dass die Kinder mit hoher Wahrscheinlichkeit unter einer Erbkrankheit (benigner Hydrocephalus oder sogenannter Wasserkopf) leiden, die schon bei geringsten Erschütterungen Blutgerinnsel auslöst.