Malu Dreyer (SPD), damals noch rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin, spricht bei der Kundgebung "Zeichen gegen rechts – Kein Platz für Nazis" in Mainz. Hat sie mit ihren Äußerungen gegen die Neutralitätspflicht verstoßen? Diese Frage beschäftigt den Verfassungsgerichtshof. Helmut Fricke/dpa
Im April will der Verfassungsgerichtshof verkünden, ob die ehemalige Ministerpräsidentin Malu Dreyer gegen die Neutralitätspflicht verstoßen hat. Die AfD klagt in Koblenz. Das sind die Hintergründe.
Hat die frühere Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) Anfang 2024 mit Statements über die AfD gegen die Neutralitätspflicht verstoßen? Die Antwort auf diese Frage möchte der Verfassungsgerichtshof in Koblenz am Nachmittag des 2. Aprils verkünden. Dies teilte der zuständige Richter am Freitag nach der mündlichen Verhandlung am höchsten Gericht des Landes mit.