Menschen, die Immobilien in Rheinland-Pfalz besitzen, müssen bis Ende Oktober Angaben zur neuen Berechnung der Grundsteuer machen - das stellte manche vor Probleme. Monthira/Adobe Stock
Erst 11 Prozent der Immobilienbesitzer habenin Rheinland-Pfalz bisher ihre Erklärung abgeliefert. Was passiert, wenn Angaben nicht bis zum 31. Oktober eingehen? Die Grundsteuerreform lässt die Bürger nicht kalt. Im Gegenteil: Das Onlinesystem „Mein Elster“ bringt derzeit viele Bürger ins Schwitzen. Folge: In Rheinland-Pfalz haben erst 11 Prozent der Grundstücksbesitzer ihre Daten ans Finanzamt geschickt.
Was passiert, wenn Angaben nicht bis zum 31. Oktober eingehen? Drohen Finanzämter – wie das Statistische Landesamt bei der Gebäude- und Wohnungszählung – sofort mit hohen Zwangsgeldern? Dazu wird es bei der laufenden Abfrage zu Grundstücksgrößen und Wohnflächen nicht kommen, versichert das Landesamt für Steuern.