Bundesverwaltungsgericht: Rauswurf von Trierer NPD-Stadtratsmitglied rechtswidrig
Trier/Leipzig
Bundesverwaltungsgericht: Rauswurf von Trierer NPD-Stadtratsmitglied rechtswidrig
Babic wurde aus dem Trierer Stadtrat ausgeschlossen. Foto: Thomas Frey/Archiv DPA
Trier/Leipzig. Der Trierer Stadtrat hat den Ausschluss von NPD-Ratsmitglied Safet Babic aus seiner Mitte falsch begründet. Das hat das Leipziger Bundesverwaltungsgericht entschieden. Babics Rauswurf im September 2011 war somit rechtswidrig.
Laut Paragraf 31 der rheinland-pfälzischen Gemeindeordnung dürfen Gemeinderäte Mitglieder ausschließen, wenn diese nach einer Straftat zu einer mindestens dreimonatigen Haftstrafe verurteilt werden. NPD-Stadtrat Babic war im Dezember 2010 vom Trierer Landgericht zu einer siebenmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden.