Trier/Leipzig
Bundesverwaltungsgericht: Rauswurf von Trierer NPD-Stadtratsmitglied rechtswidrig
Safet Babic (NPD)
Babic wurde aus dem Trierer Stadtrat ausgeschlossen. Foto: Thomas Frey/Archiv
DPA

Trier/Leipzig. Der Trierer Stadtrat hat den Ausschluss von NPD-Ratsmitglied Safet Babic aus seiner Mitte falsch begründet. Das hat das Leipziger Bundesverwaltungsgericht entschieden. Babics Rauswurf im September 2011 war somit rechtswidrig.

Laut Paragraf 31 der rheinland-pfälzischen Gemeindeordnung dürfen Gemeinderäte Mitglieder ausschließen, wenn diese nach einer Straftat zu einer mindestens dreimonatigen Haftstrafe verurteilt werden. NPD-Stadtrat Babic war im Dezember 2010 vom Trierer Landgericht zu einer siebenmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden.

Wählen Sie Ihr Abo und lesen Sie weiter:

Bildschirm und Smartphone Zugriff auf alle Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen 4 Wochen
für 
0,99 € testen
Bildschirm und Smartphone
Zugriff auf alle
E-Paper Ausgaben und Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen
4 Wochen
gratis testen

Sie sind bereits Abonnent? Hier anmelden

Top-News aus der Region

Weitere regionale Nachrichten