Videoclips vom Hauptbahnhof in Koblenz
Nach dem Verwaltungsgericht der Rhein-Mosel-Stadt hatte am Freitagabend auch das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz grünes Licht für die Kundgebung gegeben. Das OVG knüpfte diese Entscheidung allerdings nach eigenen Angaben an Auflagen. Die Stadt Koblenz hatte zuerst ein Auftrittsverbot erlassen.
Das Jugendamt und auch das Landeskriminalamt hatten Bedenken – sie rechneten mit jugendgefährdenden Inhalten. Gegen das städtische Verbot gingen die Veranstalter nun erfolgreich juristisch vor.
Die Rhein-Zeitung war am Sonntag mit Kameras vor Ort und übertrug den Auftritt hier auszugsweise als Live-Stream – ohne Ton.