Anwalt von Lisa R. erhofft sich vom Koblenzer Staatsschutzsenat, dass der Zwangsaufenthalt in kurdischem Lager angerechnet wird - Urteil fällt am Donnerstag
Verteidiger fordert: IS-Rückkehrerin Lisa R. auf freien Fuß setzen
IS-Rückkehrerin Lisa R. steht in Koblenz vor Gericht. Foto: dpa
picture alliance/dpa

Rheinland-Pfalz. Im Prozess gegen die IS-Rückkehrerin Lisa R. (30) vor dem Koblenzer Oberlandesgericht (LG) appelliert ihr Verteidiger Martin Heising an den Vorsitzenden Richter Konrad Leitges, die Mutter dreier Kinder mit der Urteilsverkündung am Donnerstag auf freien Fuß zu setzen. Dabei wirbt er vor dem Staatsschutzsenat dafür, nicht nur die seit Januar 2020 andauernde Untersuchungshaft, sondern auch ihren etwa einjährigen Zwangsaufenthalt in einem kurdischen Lager mit teils katastrophalen Zuständen anzurechnen – möglichst in einem Verhältnis von eins zu drei. Wenn man dazu keine rechtliche Möglichkeit sehe, müsse diese Zeit zumindest strafmindernd berücksichtigt werden. Auch die Tatsache, dass das Frankfurter Jugendamt so gut wie keine Besuche der drei kleinen Kinder im Koblenzer Gefängnis ermöglicht hat, müsse bei der Strafe bewertet werden, so der Verteidiger.

Oberstaatsanwalt Christopher do Paço Quesado von der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz hatte zuvor für Lisa R. eine Freiheitsstrafe von drei Jahren sowie Fortdauer der Haft gefordert. Denn nach geltender Rechtssprechung sei die Zeit im kurdischen Lager und in türkischer Abschiebehaft nicht auf das Strafmaß des OLG anzurechnen.

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