Nach 31 Verhandlungstagen sieht der Koblenzer Staatsschutzsenat es als erwiesen an, dass die 37-Jährige eine Jesidin versklavt hatte
Urteil im Koblenzer IS-Prozess: Nadine K. muss lange in Haft
Urteil im Prozess um IS-Mitgliedschaft und Sklavenhaltung
IS-Rückkehrerin Nadine K. im Januar mit ihrem Verteidiger Gabor Subai. Die 37-jährige Frau aus Idar-Oberstein ist am Mittwoch – nach 31 langen Verhandlungstagen – vom Koblenzer Staatsschutzsenat zu einer Haftstrafe von neun Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Foto: Thomas Frey/dpa
Thomas Frey. picture alliance/dpa

Nadine K. kann es nicht richtig fassen, als die Vorsitzende Richterin am Koblenzer Oberlandesgericht die Höhe der Haftstrafe verkündet. Der Koblenzer Staatsschutzsenat sieht es als erwiesen an, dass Nadine K. in Syrien und im Irak eine Frau drei Jahre lang als Haussklavin missbraucht hat.

Aktualisiert am 22. Juni 2023 09:29 Uhr
Neun Jahre und drei Monate Gefängnis lautet das Urteil des Staatsschutzsenates, verkündet von Richterin Martina Kohlmeyer am Mittwochmorgen. Die Gesichtszüge der 37-jährigen IS-Rückkehrerin Nadine K. verziehen sich nach der Verkündung dieser zwei Zahlen.

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