Die umstrittenen Straßenausbaubeiträge beschäftigen reihenweise rheinland-pfälzische Gerichte. Im vergangenen Jahr zählten die Verwaltungsgerichte 115 Verfahren, wie das Justizministerium in Mainz mitteilte. In 72 Fällen davon ging es um Streitigkeiten wegen sogenannter wiederkehrender Beiträge, in 43 Fällen um einmalige Beiträge.
In Rheinland-Pfalz können Gemeinden entscheiden, ob sie mit einem Einmalbeitrag Grundstückseigentümer an einer auszubauenden Straße zu einem gewissen Teil an den Kosten beteiligen oder über wiederkehrende Beiträge alle Anlieger einer Kommune oder eines Stadtteils. Bei den einmaligen Beiträgen können beträchtliche Beträge zusammenkommen, bei den wiederkehrenden Beiträgen wehren sich Betroffene oft, weil sie in einiger Entfernung zu einer Straße wohnen und nicht den eigenen Vorteil eines Ausbaus sehen.
Die nächsthöhere Instanz, das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz, zählte 2018 insgesamt 25 Verfahren rund um Straßenausbaubeiträge – 16-mal ging es um wiederkehrende und neunmal um einmalige Beiträge. Aktuell laufen dort elf Verfahren, sieben wegen wiederkehrender Beiträge. In einem Fall geht es beispielsweise um ein Unternehmen aus Trier. Es sitzt in dritter Reihe an einer Straße und will deswegen keinen einmaligen Beitrag in Höhe von mehreren 10.000 Euro zahlen.
In anderen Verfahren geht es etwa darum, ob eine Kommune Abrechnungseinheiten richtig bemessen hat. Das sind Gebiete, in denen sämtliche Grundstückseigentümer mit wiederkehrenden Beiträgen zur Kasse gebeten werden.