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Berlin/Rheinland-Pfalz

Keine „Asbest-Keule“: Bundesrat stellt sich gegen befürchtete Mehrbelastung für Besitzer alter Gebäude

Asbest
Asbestrückstände können bei Gebäudesanierungen zur gefährlichen Zeitbombe werden (Symbolfoto). Foto: Daniel Bockwoldt/picture alliance/dpa

Wird beispielsweise ein älteres Wohnhaus saniert, kann es für die beteiligten Handwerker gefährlich werden: Von früher verwendeten Baustoffen kann eine Gesundheitsgefahr ausgehen, beispielsweise von Asbest. Eine neue Gefahrstoffverordnung soll besser schützen. Der Bundesrat hatte nun über Änderungen am Regierungsentwurf zu entscheiden, die für Hausbesitzer ins Geld hätten gehen können.

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Aufatmen bei Haus & Grund - und damit bei vielen Besitzern älterer Gebäude im Land: Die vom Eigentümerverband drastisch benannte "Asbest-Keule" kommt nicht, der Bundesrat hat sich am Freitag zwar für den Regierungsentwurf zur Änderung der Gefahrstoffverordnung, aber gegen Beschlussempfehlungen einiger Länder entschieden, die nach Ansicht des rheinland-pfälzischen Landesverbands von ...