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Rheinland-Pfalz

Fall Yeboah: „Es war der Angeklagte, der die Tat ausgeführt hat“

Prozess wegen tödlichen Brandanschlags auf Asylbewerberheim
Staatsanwältin Sophie Gößl und Oberstaatsanwalt Malte Merz haben in ihrem Plädoyer eine Jugendstrafe von 9 Jahren und 6 Monaten für Peter S. gefordert. Der heute 52-Jährige sei des Mordes an dem ghanaischen Flüchtling Samuel Kofi Yeboah und des versuchten Mordes in 20 Fällen sowie der besonders schweren Brandstiftung schuldig. Foto: Thomas Frey

Neuneinhalb Jahre Gefängnis haben die Vertreter des Generalbundesanwalts am Montag im Koblenzer Oberlandesgericht für Peter S. gefordert. Das Gerichtsverfahren zum Fall Yeboah habe aufzeigen können, dass der heute 52-Jährige 1991 für das mörderische Feuer in dem Saarlouiser Flüchtlingsheim verantwortlich gewesen sei. Der ghanaische Flüchtling Samuel Kofi Yeboah überlebte den Brandanschlag nicht.

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Endspurt im Mammutprozess zum Fall Yeboah: Die Vertreter des Generalbundesanwalts - Staatsanwältin Sophie Gößl und Oberstaatsanwalt Malte Merz - haben in ihrem Plädoyer am Montag im Koblenzer Oberlandesgericht (OLG) eine Jugendstrafe von 9 Jahren und 6 Monaten für den Angeklagten Peter S. gefordert. Der heute 52-Jährige sei des Mordes an ...