Koblenz/Saarlouis

Fall Yeboah: Revision in Beihilfe-Prozess um Brandanschlag eingelegt

Von dpa
Illustration Landgericht
ARCHIV - Die modellhafte Nachbildung der Justitia steht am Dienstag (15.07.2014) in einem Raum eines Richters des Landgerichtes Duisburg neben einem Holzhammer und einem Aktenstapel. Am Mittwoch beginnt in Dortmund ein Prozess gegen einen Frauenarzt, der in 50 Fällen bei Untersuchungen an Patientinnen sexuelle Handlungen vorgenommen haben soll am ersten Verhandlungstag sind noch keine Zeugenvernehmungen geplant. Foto: Volker Hartmann/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++ | Verwendung weltweit

Nach dem Freispruch in dem Beihilfe-Prozess um einen tödlichen Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim in Saarlouis vor 33 Jahren hat der Generalbundesanwalt Revision gegen das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz eingelegt.

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In dem Verfahren ging es um einen tödlichen Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim, der bundesweit für Aufsehen sorgte. Dabei starb 1991 der damals 27 Jahre alte Asylbewerber Samuel Yeboah aus dem westafrikanischen Ghana. Der Täter wurde im vergangenen Oktober unter anderem wegen Mordes verurteilt, wobei das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Laut Bundesanwaltschaft soll er von den Worten des Mannes, der nun in dem Beihilfe-Verfahren in Koblenz auf der Anklagebank saß, bestärkt worden sein und daraufhin das Feuer gelegt haben.

Der 55-Jährige war vor dem OLG unter anderem wegen Beihilfe zum Mord angeklagt worden. In der Urteilsverkündung hieß es dann aber, eine psychische Beihilfe des Angeklagten zu dem Brandanschlag habe sich in der Beweisaufnahme nicht bestätigt. Die Bundesanwaltschaft hatte für den Mann eine Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren gefordert, die Verteidigung des 55-jährigen Deutschen hatte sich für einen Freispruch ausgesprochen.