Wie verbreitet ist „Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung“?
Der bessere Schutz von Prostituierten vor Ausbeutung und Gewalt ist ein Ziel des Prostituiertenschutzgesetzes, das bundesweit am 1. Juli in Kraft getreten ist. So jedenfalls sieht es das Bundesfrauenministerium und versucht damit, Licht in einen Bereich zu bringen, der nur schwer zu fassen ist.
Das fängt schon bei der Zahl der Prostituierten, die in Deutschland arbeiten, an. Schätzungen reichen von 150.000 bis 400.000, für Rheinland-Pfalz werden Zahlen von 5000 bis 50.000 genannt. In der Prostitution arbeiten überwiegend Frauen. Wie viele dieser Frauen gezwungen werden oder Opfer von Menschenhandel sind, ist ebenfalls schwer zu klassifizieren. Zu Ermittlungen kommt es in dem Bereich nur selten. Das zeigt ein Blick in das „Bundeslagebild Menschenhandel“ des Bundeskriminalamts (BKA), das zuletzt 2015 herausgegeben wurde. Demnach wurden 2015 in ganz Deutschland 364 Ermittlungsverfahren wegen Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung abgeschlossen, darunter waren 15 in Rheinland-Pfalz. Zum Vergleich: 2011 waren es deutschlandweit 482 Ermittlungsverfahren, 25 davon in Rheinland-Pfalz. Die Opfer kamen überwiegend aus Rumänien und Bulgarien, die Täter ebenfalls von dort, überwiegend aber aus Deutschland. Frauenrechtsorganisationen wie etwa Solwodi aus Boppard gehen jedoch davon aus, dass die Dunkelziffer erheblich höher liegt, „auch wenn nicht jede ausländische Prostituierte schon ein Opfer von Menschenhandel ist“, wie es auf der Internetseite der Organisation heißt. Solwodi beruft sich auf Zahlen der „International Organization for Migration“, wonach es in Deutschland 10.000 bis 20.000 Menschenhandelsopfer gibt. ank