Unfall bei Kappel: Keine Haft trotz tödlicher Trunkenheitsfahrt
Simmern
Unfall bei Kappel: Keine Haft trotz tödlicher Trunkenheitsfahrt
Simmern - Der Angeklagte stand bereits mit einem Bein im Gefängnis: "Es gibt eine ungeschriebene Regel: Wer betrunken jemanden totfährt, muss dafür ins Gefängnis", erklärte der Richter. Dass der 27-Jährige nach dem von ihm verursachten tödlichen Unfall auf der B421 eine Bewährungsstrafe bekam, verdankt er dem Umstand, dass das Todesopfer zu den Zeugen Jehovas gehörte.
Aktualisiert am 02. Februar 2014 22:53 Uhr
Von unserer Redakteurin Martina Koch
Nach einem Streit mit seiner Lebensgefährtin war er am Morgen des 14. Juli vergangenen Jahres ins Auto gestiegen, obwohl er nach eigenen Angaben in der Nacht eine Flasche Jägermeister getrunken hatte. Auf der B 421 hinter Kappel kam er ausgangs einer 90-Grad-Kurve ins Schleudern und kollidierte mit dem Wagen eines Ehepaars aus dem Kreis Bad Kreuznach (wir berichteten).