Die Verdienstausfallregelung für die Ortsbürgermeisterin von Höhn hat auch den Bund der Steuerzahler auf den Plan gerufen.Foto: Markus Eschenauer
Als bekannt wurde, dass die Kommunalaufsicht des Westerwaldkreises die Hauptsatzung der Ortsgemeinde Höhn unter die Lupe nimmt, zählte der Bund der Steuerzahler im Land zu den schärfsten Kritikern an der Verdienstausfallregelung für Ortsbürgermeisterin Karin Mohr. Jetzt, wo im Kreishaus Montabaur entschieden worden ist, dass die Gemeinde die Satzung in Teilen ändern muss, gibt es von Geschäftsführer René Quante grundsätzlich Zustimmung.
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In Teilen sieht er aber auch noch Nachbesserungsbedarf, nimmt auch das Land in die Pflicht.
„Wir sind nicht überrascht, dass die Kommunalaufsicht das Höhner Modell zur Berechnung des Verdienstausfalls der Ortsbürgermeisterin in mehreren Teilen beanstandet hat. Der von uns kritisierte automatische monatliche Verdienstausfall auf Basis von 100 Stunden ohne Nachweis ist ...
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