Rinderzüchterin Nura Follmann setzt aus Überzeugung auf Weideschlachtung und hatte den Rhein-Lahn-Kreis verklagt.Foto: Johannes Koenig (Archiv)
Gibt es eine Wende im Streit über Weideschlachtungen in Rheinland-Pfalz? Denn am 24. Juli hatte das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden, dass bei der Schlachtung von ganzjährig im Freien gehaltenen Rindern der Kugelschuss (Gewehrschuss) nicht nur erlaubt, sondern auch die Regel sein sollte. Nun hat der Rhein-Lahn-Kreis seinen Berufungsantrag gegen das Urteil zurückgenommen.
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„Das geschah in Abstimmung mit dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität“, bestätigte die Pressesprecherin des Rhein-Lahn-Kreises, Saskia Daubach-Metz, den Vorgang.
„Wir werden sehen, was sowohl der Kreis als auch das Ministerium nun daraus machen.“
Nura Follmann bleibt noch skeptisch, obwohl das Koblenzer Verwaltungsgerichtsurteil nun offenbar rechtskräftig ist.
Den Prozess vor dem ...
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