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Rhein-Lahn

Lebenshilfe-Skandal und die Folgen für den Kreis: Millionen Euro stehen aus

Der Lebenshilfe-Skandal und die Folgen: Nach wie vor stehen einige Millionen Euro an Transferleistungen des Landes für die Kindergärten im Rhein-Lahn-Kreis aus, kritisierte der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses im Kreistag.  Foto:Carlo Rosenkranz (Archiv)
Der Lebenshilfe-Skandal und die Folgen: Nach wie vor stehen einige Millionen Euro an Transferleistungen des Landes für die Kindergärten im Rhein-Lahn-Kreis aus, kritisierte der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses im Kreistag. Foto: Carlo Rosenkranz (Archiv)

Der Skandal um die Lebenshilfe Rhein-Lahn ist noch immer nicht ausgestanden. Nach wie vor sind Erstattungen für 2018 zwischen der Kreisverwaltung und dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung in Mainz strittig.

Lesezeit: 4 Minuten
Und so lange, darauf weist Klaus Brand, Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses hin, fehlen dem Kreis insgesamt rund 3,4 Millionen an Transferleistungen des Landes für alle Kindergärten im Kreis, die für die Jahre 2018 bis 2021 zu erwarten sind. Nachdem der frühere Geschäftsführer der Lebenshilfe gGmbH bereits vor einigen Monaten wegen Untreue verurteilt ...
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Staatsanwaltschaft ermittelt weiter gegen Ex-Landrat

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Koblenz gegen den früheren Landrat Frank Puchtler wegen des Anfangsverdachts der Untreue im Zusammenhang mit der Lebenshilfe Rhein-Lahn dauern an. Auf Anfrage unserer Zeitung erklärte Oberstaatsanwältin Martina Müller-Ehlen, der Sachstand sei unverändert. Weiter heißt es in der E-Mail aus Koblenz: Die Staatsanwaltschaft sei verpflichtet zu ermitteln, wenn ihr zureichende tatsächliche Hinweise auf verfolgbare Straftaten bekannt werden.

Die Aufnahme der Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft und die Vornahme von Ermittlungshandlungen bedeuten mithin weder, dass die Beschuldigten eines Ermittlungsverfahrens sich tatsächlich strafbar gemacht haben, noch, dass für ihre spätere Verurteilung eine überwiegende Wahrscheinlichkeit besteht. Für den Beschuldigten, so die Staatsanwaltschaft, gilt vielmehr die Unschuldsvermutung. ms

Skandal um die Lebenshilfe Rhein-Lahn
Rhein-Lahn-Zeitung
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