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Lahnstein/Rhein-Lahn

Rodungen an der Lahn bei Lahnstein: Absprachen wurden einfach ignoriert

Von Tobias Lui
Bei Wanderern und Radfahrern beliebt: die C.-S.-Schmidt-Brücke. Auf einer Seite endet sie auf Privatgelände, um das es derzeit Ärger gibt. Fotos: Tobias Lui
Bei Wanderern und Radfahrern beliebt: die C.-S.-Schmidt-Brücke. Auf einer Seite endet sie auf Privatgelände, um das es derzeit Ärger gibt. Fotos: Tobias Lui Foto: tl

Die Rodungen am Niederlahnsteiner Lahnufer in der Nähe der C.-S.-Schmidt-Brücke bleiben Thema – die Ausmaße der Arbeiten am Ortsausgang von Niederlahnstein sorgen seit Wochen allgemein für Kopfschütteln. Jüngst war der Kahlschlag wieder Thema im Stadtrat – und auch die Behörden schlagen mittlerweile Alarm, wie Nachfragen unserer Zeitung ergeben haben.

Lesezeit: 2 Minuten
Auf dem und rund um das ehemalige Firmengelände der Drahtwerke C.-S.-Schmidt, heute in Hand des Recyclingspezialisten Zimmermann, wurden großflächige Rodungsarbeiten durchgeführt (unsere Zeitung berichtete). Sowohl im hinteren Bereich an der C.-S.-Schmidt-Brücke, auf dem Gelände selbst als auch im vorderen Bereich in Richtung Schleusenhäuschen und dahinter wurden Dutzende Bäume gefällt und ...
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Forstamt: Keine Auffälligkeiten an gefällten Bäumen

Auch für Andreas Nick, den Leiter des Lahnsteiner Forstamtes, war das, was in den vergangenen Monaten am Lahnufer abgelaufen ist, eine Überraschung. „Wir sind zwar nicht die federführende Behörde, haben aber natürlich sehr wohl registriert, in welchem Maße hier gerodet wurde“, betont Nick gegenüber unserer Zeitung. Das Forstamt sei schließlich nicht weit weg von dem betroffenen Bereich.

Auf eine abschließende Bewertung, ob dieses Ausmaß notwendig gewesen sei, verzichtet Nick, „denn ich kenne die Planungsvorgabe der Naturschutzbehörde nicht originär“. Aber vom persönlichen Augenschein her sei gerade das kleine gerodete Wäldchen „nicht auffällig“ gewesen. „Sollte ein einschlägiger Verstoß gegen Naturschutzrecht erfolgt sein, bin ich selbst gespannt, was die Behörde macht.“ Der Strafenkatalog sehe neben Geldstrafen auch die Verpflichtung zu Wiederherstellungsmaßnahmen vor, erklärt der Forstamtsleiter. tl

Rhein-Lahn-Zeitung
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