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Limburg

Nach Unfall auf der A3: Amtsgericht Limburg entzieht Senior Führerschein

Von Rolf Goeckel
Autofahren im Alter
Ältere Autofahrer sind oftmals hinsichtlich ihrer Reaktionsgeschwindigkeit und Wahrnehmungsfähigkeit eingeschränkt. Nach einem Unfall auf der A3 hat das Amtsgericht Limburg einem Senior daher den Führerschein entzogen. Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Weil er geistig und körperlich offenbar nicht mehr in der Lage war, ein Kraftfahrzeug zu führen, hat ein 90-jähriger Autofahrer am 26. Februar dieses Jahres einen schweren Unfall auf der A3 bei Bad Camberg verursacht. Zu dieser Überzeugung ist das Amtsgericht Limburg nach dreistündiger Verhandlung gelangt.

Lesezeit: 3 Minuten
Strafrichterin Schröder verurteilte den hochbetagten Angeklagten aus Erbach im Odenwaldkreis wegen Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 30 Euro. Außerdem wird dem Mann der Führerschein entzogen. Frühestens in sechs Monaten darf er bei der Fahrerlaubnisbehörde erneut einen Führerschein beantragen; die Behörde würde dann aber ein Eignungsgutachten ...
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Führerschein hat kein Verfallsdatum

Der Führerschein wird in Deutschland grundsätzlich auf Lebenszeit vergeben; ein Verfallsdatum gibt es nicht. Seit Jahren wird allerdings kontrovers darüber diskutiert, ob es verpflichtende medizinische Checks zur Fahrtüchtigkeit von älteren Autofahrern geben soll. Dagegen spricht die Statistik, wonach ältere Autofahrer – gemessen an der Fahrleistung – nicht häufiger Unfälle verursachen als junge Autofahrer. Dafür spricht allerdings, dass im Alter die geistigen und körperlichen Fähigkeiten zum Teil erheblich nachlassen.

Aus Sicht der Kreisverkehrswacht Limburg-Weilburg ist es richtig, dass es keine feste Altersgrenze zur Frage der Fahrtüchtigkeit gibt. „Gerade ältere Menschen sind sehr wohl und auch über lange Zeit in der Lage, beispielsweise Beeinträchtigungen in der Beweglichkeit oder Reaktionsgeschwindigkeit durch ihre jahrelange Erfahrung und einer damit einhergehenden vorausschauenden Fahrweise zu kompensieren“, so Vorsitzender Bruno Reuscher. Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) treten mehr Fahrprobleme erst ab 75 Jahren auf. Darauf hätten die Verkehrswachten in Hessen mit einem speziellen Angebot für alle Seniorinnen und Senioren reagiert: der Rückmeldefahrt.

Diese etwa 45-minütige Fahrt im eigenen Pkw unter Begleitung eines geschulten Fahrlehrers bietet laut Reuscher eine objektive Möglichkeit, detaillierte Hinweise zum eigenen Fahrverhalten und Empfehlungen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit zu erhalten. „Diese Fahrten sind vertraulich und führen nicht zum Führerscheinverlust. Die Rückmeldung erfolgt in jedem Fall auf Augenhöhe, wobei die Beobachtungen besprochen, eingeordnet und bewertet werden. Natürlich wird dabei auch Klartext geredet, aber selbstverständlich auf angemessenem Niveau. Die Ergebnisse werden nicht weitergegeben, weder an Familienangehörige noch an Behörden. Was diese Rückmeldefahrt bei den Teilnehmenden bewirkt, bleibt in deren Entscheidungskompetenz.“

Die Kreisverkehrswacht Limburg-Weilburg bietet Rückmeldefahrten nach eingehendem Vorgespräch für Seniorinnen und Senioren an. Derzeit sind drei Moderatoren für Fahrsicherheitstrainings nach dem vom GDV in Auftrag gegebenen Schulungsprogramm für Fahrlehrer entsprechend ausgebildet. Reuscher: „Schwerpunkt der Rückmeldefahrt ist nicht Selektion, sondern Erhalt und Verbesserung der Fähigkeit, auch weiterhin sicher am Straßenverkehr teilzunehmen.“

Rhein-Lahn-Zeitung
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