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Braubach

Begutachtung wirft Fragen auf: In welchem Zustand ist die Unterführung in Braubach?

Laut DB InfraGO und Eisenbahn-Bundesamt ist diese Unterführung am Ortsausgang von Braubach in der Zustandskategorie 3 eingestuft. Was aber immer noch bedeutet, dass hier umfangreiche Schäden festgestellt wurden, die sich auf den technischen Erhaltungszustand auswirken. Umfangreiche Instandsetzungsmaßnahmen sind erforderlich. Christian Maxeiner von der Bürgerinitiative fragt, ob dies bei der Generalsanierung geplant ist. Foto: Michael Stoll
Laut DB InfraGO und Eisenbahn-Bundesamt ist diese Unterführung am Ortsausgang von Braubach in der Zustandskategorie 3 eingestuft. Was aber immer noch bedeutet, dass hier umfangreiche Schäden festgestellt wurden, die sich auf den technischen Erhaltungszustand auswirken. Umfangreiche Instandsetzungsmaßnahmen sind erforderlich. Christian Maxeiner von der Bürgerinitiative fragt, ob dies bei der Generalsanierung geplant ist. Foto: Michael Stoll

Ein Brückenbauwerk der Bahn am südlichen Ende von Braubach hatte vor Jahren noch bei Überprüfungen des Zustands ganz schlechte Werte erhalten. Bei jedem weiteren Check aber wurden weniger Mängel gefunden – obwohl zwischenzeitlich nichts an dem Bauwerk repariert wurde.

Lesezeit: 3 Minuten
Das hat den Braubacher Christian Maxeiner, Beisitzer in der Bürgerinitiative im Mittelrheintal gegen Umweltschäden durch die Bahn und bahnpolitischer Sprecher der FWG/FBL Fraktion im Verbandsgemeinderat Loreley, zu Nachforschungen bewogen. Christian Maxeiner liegen die Akten bezüglich der Eisenbahnüberführung am Ortsende von Braubach, in Höhe der Philippsburg, vor. Er hat sie sich ...
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Die Kategorien für den Zustand eines Bauwerks bei der Bahn

Während der Nutzung eines Bauwerks oder Bauwerksteils, so das Eisenbahn-Bundesamt, verschlechtert sich sein Zustand bis zum Auftreten von Standsicherheitsproblemen. Diese Zustandsänderungen werden in vier Abschnitte, genannt „Zustandskategorien“ (mit steigendem Umfang der Schäden/Mängel), eingeordnet:

Zustandskategorie 1: Keine Schäden oder geringfügige Schäden am Bauwerksteil/Bauwerk, die sich auf den technischen Erhaltungszustand auswirken. Für einen Zustandserhalt sind bei Bedarf kleinere Instandsetzungsmaßnahmen erforderlich.

Zustandskategorie 2: Schäden begrenzten Umfangs am Bauwerksteil/Bauwerk, die sich auf den technischen Erhaltungszustand auswirken. Für einen Zustandserhalt beziehungsweise eine Zustandsverbesserung sind Instandsetzungsmaßnahmen zur Behebung einzelner Schäden erforderlich.

Zustandskategorie 3: Umfangreiche Schäden am Bauwerksteil/ Bauwerk, die sich auf den technischen Erhaltungszustand auswirken. Für einen Zustandserhalt beziehungsweise eine Zustandsverbesserung sind umfangreiche Instandsetzungsmaßnahmen erforderlich.

Zustandskategorie 4: Gravierende Schäden am Bauwerksteil/Bauwerk, die sich auf den technischen Erhaltungszustand auswirken. Eine Instandsetzung ist aufgrund des Umfangs nicht mehr sinnvoll beziehungsweise möglich. Sicherheits- und/oder bestandserhaltende Maßnahmen bis zur Teilerneuerung oder Ersatzneubau sind teilweise erforderlich. red

Rhein-Lahn-Zeitung
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