Während der Nutzung eines Bauwerks oder Bauwerksteils, so das Eisenbahn-Bundesamt, verschlechtert sich sein Zustand bis zum Auftreten von Standsicherheitsproblemen. Diese Zustandsänderungen werden in vier Abschnitte, genannt „Zustandskategorien“ (mit steigendem Umfang der Schäden/Mängel), eingeordnet:
Zustandskategorie 1: Keine Schäden oder geringfügige Schäden am Bauwerksteil/Bauwerk, die sich auf den technischen Erhaltungszustand auswirken. Für einen Zustandserhalt sind bei Bedarf kleinere Instandsetzungsmaßnahmen erforderlich.
Zustandskategorie 2: Schäden begrenzten Umfangs am Bauwerksteil/Bauwerk, die sich auf den technischen Erhaltungszustand auswirken. Für einen Zustandserhalt beziehungsweise eine Zustandsverbesserung sind Instandsetzungsmaßnahmen zur Behebung einzelner Schäden erforderlich.
Zustandskategorie 3: Umfangreiche Schäden am Bauwerksteil/ Bauwerk, die sich auf den technischen Erhaltungszustand auswirken. Für einen Zustandserhalt beziehungsweise eine Zustandsverbesserung sind umfangreiche Instandsetzungsmaßnahmen erforderlich.
Zustandskategorie 4: Gravierende Schäden am Bauwerksteil/Bauwerk, die sich auf den technischen Erhaltungszustand auswirken. Eine Instandsetzung ist aufgrund des Umfangs nicht mehr sinnvoll beziehungsweise möglich. Sicherheits- und/oder bestandserhaltende Maßnahmen bis zur Teilerneuerung oder Ersatzneubau sind teilweise erforderlich. red