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Rhein-Hunsrück
Einrichtungsbezogene Impfpflicht endet: Keine Betretungsverbote im Rhein-Hunsrück-Kreis ausgesprochen
Das Gesundheitsamt Mayen-Koblenz bietet am Standort Koblenz, Mainzer Straße 60a, jeden ersten Donnerstag im Monat eine öffentliche, kostenfreie Impfung gegen Masern/Mumps/Röteln für Kinder ab dem zwölften Lebensmonat und Erwachsene an. Foto: Sina Schuldt/dpa
Der Paragraf 20 a des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen – kurz Infektionsschutzgesetz –, der die einrichtungsbezogene Impfpflicht regelte, ist zum Jahresende weggefallen.
Wie die Kreisverwaltung erklärt, sollten alle in diesen Bereichen Beschäftigte bis zum 15. März 2022 ihrer Nachweispflicht bei ihrem Arbeitgeber nachkommen. Auch ein ärztliches Zeugnis über ...