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Bad Kreuznach
Geldstrafe nach prorussischer Kundgebung: Den öffentlichen Frieden durch „Z“-Zeichen gestört
Foto: Christine Jäckel
Die Kammer kam zu einem anderen Ergebnis: Sie verwarf die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichtes vom Januar 2023. Damit hat der Schuldspruch der ersten Instanz Bestand und der Mann muss wegen Billigung von Straftaten eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen á 60 Euro zahlen. Der Kraftfahrer bleibt damit ...