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Neuwied/Koblenz

Juristische Aufarbeitung der Neuwieder GSG-Affäre geht weiter: Noch sind Fragen offen

Von Hilko Röttgers
Als Aufsichtsratsvorsitzender der Gemeindlichen Siedlungsgesellschaft (GSG) soll Neuwieds ehemaliger Bürgermeister Michael Mang seine Pflichten verletzt haben. Deswegen hat ihn die GSG auf Schadenersatz verklagt.
Als Aufsichtsratsvorsitzender der Gemeindlichen Siedlungsgesellschaft (GSG) soll Neuwieds ehemaliger Bürgermeister Michael Mang seine Pflichten verletzt haben. Deswegen hat ihn die GSG auf Schadenersatz verklagt. Foto: Sascha Ditscher

Die juristische Aufarbeitung der Affäre um die Gemeindliche Siedlungsgesellschaft (GSG) Neuwied vor dem Landgericht Koblenz ist einen weiteren Schritt vorangekommen.

Lesezeit: 2 Minuten
Zwar hat die Vorsitzende Richterin Martina Schmitt am Dienstag noch kein Urteil gesprochen, wohl aber einen sogenannten Hinweisbeschluss gefasst. Damit teilt das Gericht den Parteien des Verfahrens mit, dass für ein abschließendes Urteil noch nicht ausreichend Informationen vorliegen und zu welchen Punkten sie sich noch äußern sollen. In dem Verfahren geht ...
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Urteil oder Einigung?

Bei der juristischen Aufarbeitung der GSG-Affäre handelt es sich um eine Zivilsache – und die muss nicht zwangsläufig mit einem Urteil des Gerichts enden. Das erläutert Philipp Wiesmann, der für Presseangelegenheiten zuständige Richter beim Landgericht Koblenz.

„Denkbar ist es auch, dass die Parteien sich außergerichtlich einigen, wenn sie das wollen“, sagt Wiesmann. Dazu könnten beide Seiten zum Beispiel einen Vergleich schließen.

Werden sich die Parteien darüber einig, dass sie sich nicht mehr vor Gericht streiten wollen, wird das Verfahren beendet. „Wo kein Kläger, da kein Richter“, sagt Wiesmann.

Causa Mang
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