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Traben-Trarbach

Hangrutsch in Traben-Trarbach: Staatsanwaltschaft will Schuldfrage klären

Von Ursula Bartz
Weil Fahrzeuge mit herunterstürzenden Bäumen kollidiert waren, prüft die Staatsanwaltschaft, ob ein fahrlässiger gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr vorliegen könnte.  Foto: Florian Blaes
Weil Fahrzeuge mit herunterstürzenden Bäumen kollidiert waren, prüft die Staatsanwaltschaft, ob ein fahrlässiger gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr vorliegen könnte. Foto: Florian Blaes

Könnte es sein, dass im Fall des Traben-Trarbacher Hangrutsches ein Verantwortlicher seine Pflicht verletzt hat? Mit dieser Frage beschäftigt sich inzwischen auch die Staatsanwaltschaft Trier. Schließlich sind die Kosten nicht unerheblich, die wegen der Erdbewegung zwischen Enkirch und Traben-Trarbach Anfang Februar entstanden sind. Ein Schlammstrom hatte sich nachts auf die darunter liegende Bundesstraße ergossen und dabei zahlreiche Bäume mit sich gerissen.

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Was genau hat nun den Anlass zu den Untersuchungen gegeben? Auf Anfrage des Trierischen Volksfreunds teilt die Staatsanwaltschaft mit, diese drehten sich um die beiden Verkehrsunfälle, zu denen es im Zusammenhang mit dem Hangrutsch gekommen war. Zwei Autos stießen mit Bäumen zusammen, die auf die Straße gerutscht waren. Verletzt wurden ...