Remagen

Remagener Campus-Gespräch: Cannabis-Gesetz wirft viele Fragen auf

Von Redaktion
rac_-remagener-campus-gesprache_cannabis-legalisierung-ausweg-oder-sackgasse_cmyk-300dpi
„Cannabis-Legalisierung – Ausweg oder Sackgasse?“ hieß die siebte Veranstaltung der Reihe Remagener Campus Gespräche des RheinAhrCampus Remagen, die auch für Bürger geöffnet ist. Foto: Moog/RheinAhrCampus

Warum wurde Cannabis zum Teil legalisiert? Welche Regelungen gelten für den Eigenbedarf und Eigenanbau? Wie sollen Minderjährige geschützt werden? Wie wird Cannabis-Konsum im Straßenverkehr geahndet? Wie gesundheitsschädlich ist Cannabis? Um Fragen wie diese ging es am vergangenen Freitag bei der Veranstaltung „Cannabis-Legalisierung – Ausweg oder Sackgasse?“ in der Reihe der Remagener Campus-Gespräche.

Lesezeit: 2 Minuten
Anzeige

Ab 18 Jahren ist der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis im öffentlichen Raum erlaubt. Zuhause darf man bis zu 50 Gramm Cannabis besitzen und bis zu drei Cannabispflanzen anbauen. Daneben ist seit dem 1. Juli eine geregelte Abgabe von Cannabis über sogenannte Social-Clubs – aber nur an deren Mitglieder – gestattet.

Kontroversen in gut besuchter Diskussionsrunde

Das Cannabis-Gesetz (CanG) soll Klarheit bringen, was in welchem Umfang erlaubt ist. So klar ist das aber nicht. Die Teillegalisierung des Cannabis-Konsums sorgte auch in der gut besuchten Diskussionsrunde für Kontroversen. Der Eröffnungsvortrag von Stefan Sell vom Campus Remagen machte deutlich, dass es bei dem Thema in Deutschland noch viele Regelungslücken gibt. Er nannte das Beispiel Kanada, wo Cannabis neben dem wie in Deutschland begrenzten Eigenanbau nur in staatlich lizenzierten Fachgeschäften an Erwachsene verkauft werden darf, die dann aber auch Steuern zahlen und kontrolliert werden.

Marius Schneider vom Rauschgiftdezernat der Polizeiinspektion Mayen verwies ebenfalls auf den erheblichen Klärungsbedarf. Die Politik sei in der Pflicht, schnell Klarheit für die Cannabis-Kontrollen zu schaffen. „Während ein Atemalkoholtest recht einfach durchgeführt werden kann, verhält es sich bislang bei Cannabis-Konsum deutlich komplizierter“, sagte Schneider. Die Tatsache, dass Cannabis unter anderem im Bereich von Kindertagesstätten, Spiel- und Sportplätzen sowie Krankenhäusern in einer Sichtweite mit 100 Metern vom Eingangsbereich aus nicht konsumiert werden darf, führte zu der Frage, ob das Ordnungsamt die Einhaltung dieser Regelung überhaupt kontrollieren kann. „Es gibt viele offene Fragen vor allem im Hinblick auf den Anbau, die Sicherheit und die Abgabe“, ergänzte Christine Lang vom Social-Club Andernach. Kinder- und Jugendschutz habe in ihrem Anbauverein eine hohe Priorität.

Gesundheitliche Risiken angesprochen

Katharina Scharping, Chefärztin in der Dr. von Ehrenwall'sche Klinik in Ahrweiler, sprach die gesundheitlichen Risiken des Cannabis-Konsums an. Vor Jugendliche und junge Erwachsene verharmlosten Cannabis oft als weiche Droge. Aus medizinischer Sicht sei der Konsum von Cannabis in einem Alter unter 25 Jahren jedoch mit besonderen Risiken verbunden, weil sich das Gehirn noch im Auf- und Umbau befindet. Als langfristige Schädigungen nannte sie Psychosen und Depressionen.

Am Ende der Diskussionsrunde, die Gabriele Moos vom Campus Remagen moderierte, bestand Konsens, dass Aufklärung, Prävention, Beratung und Behandlungsangebote dringend ausgebaut werden muss. Die Frage, ob die politisch geplanten Modellvorhaben, in denen kommerzielle Lieferketten getestet und wissenschaftlich untersucht werden sollen, zu einer Klärung der offenen Fragen führt, wurde skeptisch gesehen. red