Ertrunkenes Kind aus Kita Regenbogen: Sinziger Amtsgericht befragt Behörden zur Verantwortung
Prozess: „Nicht zuständig“ für Tod von kleinem Bad Breisiger?

Sinzig/Bad Breisig. Wer trägt die Schuld am Tod eines Dreijährigen? Ein Junge entweicht im Mai 2017 unbemerkt der Kindertagesstätte Regenbogen in Bad Breisig. Am selben Vormittag wird er leblos im Teich eines Nachbargrundstücks gefunden. Am ersten Prozesstag vor zwei Wochen stand vor allem die beschuldigte Kitaleiterin mit dem Vorwurf der fahrlässigen Tötung im Fokus. Während des zweiten Hauptverhandlungstages sahen die Zuschauer im Amtsgericht Sinzig nun weitere Zeugen, die sich, überwiegend mit Rechtsschutz, zum tragischen Vorfall äußerten: Zum schmerzlichen Unverständnis der Eltern des Ertrunkenen wollte niemand Verantwortung übernehmen.

Aktualisiert am 29. November 2019 07:02 Uhr
„Keiner weiß, wie der Junge tatsächlich die Räume des Kindergartens verlassen hat“, wiederholt Richter Guido Schmitz mehrmals am Donnerstag. Die Theorie der Staatsanwaltschaft sowie der Nebenkläger besagt, dass der Junge die Kita durch eine nicht hinreichend gesicherte Tür verlassen habe.

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