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Koblenz

So funktioniert Kommunalpolitik: Der Stadtrat hat das letzte Wort

Von Stephanie Mersmann
56 Frauen und Männer gehören dem Koblenzer Stadtrat an, im Mai wurden sie neu in das Gremium gewählt – und sie bestimmen nun, welchen Weg die Stadt in den nächsten fünf Jahren gehen wird.
56 Frauen und Männer gehören dem Koblenzer Stadtrat an, im Mai wurden sie neu in das Gremium gewählt – und sie bestimmen nun, welchen Weg die Stadt in den nächsten fünf Jahren gehen wird. Foto: Thomas Frey (Archiv)

Der Stadtrat ist das wichtigste Gremium der Stadt. Wird eine neue Kita gebaut, müssen Steuern erhöht werden, kann die Stadt endlich eine Straße sanieren? Das entscheiden die 56 gewählten Ratsmitglieder. Problem: Für viele Dinge mangelt es am Geld.

Lesezeit: 3 Minuten
Welche Bedeutung der Stadtrat eigentlich hat, wurde zuletzt wieder bei der ersten Sitzung des frisch gewählten Gremiums Ende Juni klar. Als die Frauen und Männer einzeln vom OB per Handschlag verpflichtet wurden, hatte das durchaus etwas Feierliches. Und das passt auch. „Der Stadtrat ist das Hauptorgan der Stadt. Er trägt ...
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So kommt ein Beschluss zustande

Der Stadtrat trifft in Koblenz die Entscheidungen – aber wie gelangt ein Thema überhaupt in das Gremium? Hier gibt es zwei Wege.

Entweder kommt der Impuls aus der Verwaltung selbst, dann wird die Beschlussvorlage hier erarbeitet, vom Oberbürgermeister – der gleichzeitig Vorsitzender des Stadtrats ist – auf die Tagesordnung gesetzt und dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt.

Oder: Eine Fraktion stellt einen Antrag, eine Mehrheit des Rats nimmt ihn an, und die Verwaltung setzt diesen in der Folge um. Wichtig: Dabei müssen die gesetzlichen Vorgaben beachtet werden. Wenn etwa der Umweltschutz gegen eine Umsetzung spricht, kann der Stadtrat auch keinen Beschluss fassen.

In jedem Fall hat die Verwaltung die Pflicht, einen Beschluss vorzubereiten: Informationen bereitzustellen, Lösungen vorzuschlagen, die Kosten offenzulegen. Der Rat sagt mit einfacher Mehrheit ja oder nein – und die Verwaltung hat bei einem positiven Ergebnis die Aufgabe, den Beschluss umzusetzen.

Ausnahme dieses Prozederes: Eilentscheidungen, die der OB im Einvernehmen mit dem Stadtvorstand direkt trifft. Das gilt allerdings nur in absoluten Ausnahmen, etwa in einem Katastrophenfall.

sem

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