Westerwaldkreis - Im Frühjahr und Sommer sind - beladen oder unbeladen - während der Vegetationszeit auch auf den Westerwälder Straßen wieder verstärkt land- und forstwirtschaftliche Maschinen mit Anhängern unterwegs. Bei der Kontrolle dieser Gespanne wurden durch die Polizei wiederholt Verstöße festgestellt, die von den überprüften Fahrzeugführern zunächst als „Lappalie“ abgetan werden. Sie betreffen vor allem Anhänger hinter Traktoren, die ohne die erforderliche „25 km/h-Kennzeichnung“ angebracht sind. In solch einem Fall ist Vorsicht geboten, denn was viele laut Darstellung der Polizei nicht wissen: Eine Versicherung des Anhängers über die Zugmaschine ist in einem solchen Fall nicht mehr gegeben. In diesen Fällen unterliegt der Anhänger hinter dem Traktor dem Zulassungsverfahren und dem Pflichtversicherungsgesetz. Dies selbst dann, wenn der Anhänger wie vorgesehen, tatsächlich mit weniger als 25 km/h geführt wird.
Aktualisiert am 25. März 2013 18:50 Uhr
Westerwaldkreis – Im Frühjahr und Sommer sind – beladen oder unbeladen – während der Vegetationszeit auch auf den Westerwälder Straßen wieder verstärkt land- und forstwirtschaftliche Maschinen mit Anhängern unterwegs. Bei der Kontrolle dieser Gespanne wurden durch die Polizei wiederholt Verstöße festgestellt, die von den überprüften Fahrzeugführern zunächst als „Lappalie“ abgetan werden.