Nach tödlichem Flugzeugabsturz bei Montabaur: Staatsanwaltschaft leitet zunächst kein Ermittlungsverfahren
Montabaur/Koblenz
Nach tödlichem Flugzeugabsturz bei Montabaur: Staatsanwaltschaft leitet zunächst kein Ermittlungsverfahren
Nach dem tödlichen Flugzeugabsturz am Samstag vor einer Woche am Flugplatz Montabaur will die Staatsanwaltschaft Koblenz zunächst die Untersuchungen der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) abwarten, ehe sie entscheidet, ob weitere Ermittlungen oder gar ein Ermittlungsverfahren notwendig sind. Das erklärte die Behörde auf Anfrage unserer Zeitung.
Aktualisiert am 18. Juni 2021 16:27 Uhr
Die Staatsanwaltschaft Koblenz stellte allerdings klar, dass sie keine Obduktion für den beim Flugunfall gestorbenen 61-Jährigen Piloten, der nach Behördenangaben zuletzt in Koblenz gewohnt haben soll, veranlasst habe, „da dies nicht geboten war“, wie es heißt.