Angeklagter wegen Nötigung zu Geldstrafe verurteilt - Vorwürfe von häuslichem Missbrauch wurden nicht aufgezeigt
Mann soll Ex-Freundin vergewaltigt haben: Vorwürfe vor Montabaurer Gericht nicht nachweisbar
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Im Sitzungssaal des Amtsgerichts Montabaur wurde ein wegen Vergewaltigung Angeklagter jetzt wegen Nötigung zu einer Geldstraße verurteilt.
Birgit Piehler

Nicht nachzuweisende Tatbestände: Die Vorwürfe, die einen 28-jährigen Mann mit Migrationshintergrund in den Anklagepunkten der Vergewaltigung und sexuellen Nötigung an seiner ehemaligen Lebensgefährtin und Mutter seiner Kinder bezichtigten, sind weitgehend fallen gelassen worden. Entsprechend fiel das Urteil aus.

Aufgrund von „Aussage gegen Aussage“, so der vorsitzende Richter Erich Massow, sowie unklaren Zeugenaussagen der Nebenklägerin sei keine Schuld nachzuweisen. Ebenso deckten sich Zeugenaussagen nur teilweise mit denen der ehemaligen Lebensgefährtin. Im Verlauf des zweiten Verhandlungstages wurden weitere Zeugen zum Sachverhalt befragt.

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