Kommunalaufsicht macht Vorgaben - Welche Aufgaben kann die Ortsbürgermeisterin außerhalb der Berufszeiten erledigen?
Kommunalaufsicht pfeift Gemeinde zurück: Höhn muss Verdienstausfall für Ortsbürgermeisterin neu regeln
Der Gemeinderat von Höhn muss sich seine Hauptsatzung innerhalb der nächsten drei Monate noch einmal vornehmen. Konkret hat die Kommunalaufsicht des Westerwaldkreises die Regelung zum Verdienstausfall für die Ortsbürgermeisterin beanstandet. Archivfoto: Markus Eschenauer
Markus Eschenauer

Westerwaldkreis. Das Thema hat hohe Wellen geschlagen: Die Hauptsatzung der Gemeinde Höhn sieht vor, dass die Ortsbürgermeisterin für ihre Tätigkeit als Freiberuflerin einen Verdienstausfall für 100 Stunden im Monat geltend machen kann. Dem hat die bei der Kreisverwaltung in Montabaur angesiedelte Kommunalaufsicht jetzt in Teilen einen Riegel vorgeschoben. Die Satzung muss geändert werden.

Aktualisiert am 05. Juni 2024 07:56 Uhr
„In ihrer Entscheidung hat die Kommunalaufsicht die vom Gemeinderat (...) gefassten Beschlüsse zur Berechnung des Verdienstausfalls und der insoweit berücksichtigen Zeiten beanstandet. Zudem hat die Kommunalaufsicht beanstandet, dass der Durchschnittssatz (Höhe des Entschädigungssatzes) nicht in der Hauptsatzung festgesetzt wurde“, heißt es in einer Antwort der Pressestelle der Kreisverwaltung auf Anfrage unserer Zeitung.

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