Ist nach dem Tourismusbeitrag vor der Bettensteuer? Nicht erst seit dem jüngstem Schiedsspruch der Koblenzer Oberverwaltungsrichter gibt es in Bad Kreuznach schon länger Überlegungen, die vom Tourismus profitierenden Betriebe stärker zur Kasse zu bitten. Aus purer Not, denn die Stadtkassen sind leer.
Aktualisiert am 29. Dezember 2022 11:56 Uhr
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Die nun von juristisch höchster Stelle im Land als gültig deklarierte Satzung für den Tourismusbeitrag – es geht um die Einziehung des Beitrags für das Jahr 2017 – hat gezeigt, dass es grundsätzlich möglich ist, solche Einnahmen zu generieren, wenn die Vorrausetzungen dafür stimmen.