Muss 41-Jähriger aus dem Kreis Ahrweiler nach Haft in Sicherungsverwahrung?: Kinderpornofall im Kreis Ahrweiler: Nach Revision in Karlsruhe zurück in Koblenz
Muss 41-Jähriger aus dem Kreis Ahrweiler nach Haft in Sicherungsverwahrung?
Kinderpornofall im Kreis Ahrweiler: Nach Revision in Karlsruhe zurück in Koblenz
Kreis Ahrweiler. Er hat im Internet kleinen Mädchen Geld dafür geboten, dass sie ihm Nacktbilder und kurze Videoclips zusenden. Mit Erfolg. Im Anschluss teilte er die Dateien – unter anderem via Dropbox – mit anderen Pädophilen. Tatort war ein kleiner Ort im Kreis Ahrweiler. Auch fragte er die Mädchen, ob sie Sex mit ihm haben wollen.
Aktualisiert am 28. September 2022 16:23 Uhr
Für seine Taten ist der Angeklagte im März 2020 am Koblenzer Landgericht zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Wogegen der heute 41-Jährige indes das Rechtsmittel der Revision einlegte.
Sicherungsverwahrung wird angeordnet
Der Fall landete beim Bundesgerichtshof, der das Koblenzer Urteil jedoch im Mai 2021 bestätigte.