Während der Hauptangeklagte im Gefängnis verstorben war, musste sich dessen Lebenspartner wegen sexuellen Missbrauch von Minderjährigen vor dem Landgericht in Koblenz verantworten. Dort ist nun ein Urteil gefallen.
Von den ursprünglich acht angesetzten Terminen um einen Fall von schwerem Kindesmissbrauch im Kreis Ahrweiler konnte am Ende auf mehrere verzichtet werden. Nachdem die Beweisaufnahme bereits abgeschlossen wurde, standen jetzt nur noch die Plädoyers sowie die Urteilsverkündung aus.