Extra
Hintergrund zur Auskunftspflicht

  • Die Auskunftspflicht über den Impfstatus ist ausgeweitet worden.
    • Die Auskunftspflicht über den Impfstatus ist ausgeweitet worden.
    • Bundestag und Bundesrat hatten der entsprechenden Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in der vergangenen Woche zugestimmt.
    • Zuvor musste lediglich das Personal von Kliniken bei Abfrage des Arbeitgebers offenlegen, ob es gegen Corona geimpft ist.

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