ExtraHintergrund zur Auskunftspflicht18.09.2021, 11:54 UhrDie Auskunftspflicht über den Impfstatus ist ausgeweitet worden.Die Auskunftspflicht über den Impfstatus ist ausgeweitet worden.Bundestag und Bundesrat hatten der entsprechenden Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in der vergangenen Woche zugestimmt.Zuvor musste lediglich das Personal von Kliniken bei Abfrage des Arbeitgebers offenlegen, ob es gegen Corona geimpft ist.Wählen Sie Ihr Abo und lesen Sie weiter:RZ Plus Abonnement Zugriff auf alle Online-Artikel Monatlich kündbar Newsletter, Podcasts und Videos 4 Wochenfür 0,99 € testen Jetzt für 0,99 € testen Jetzt für 0,99 € testen E-Paper und RZ Plus Abonnement Zugriff auf alleE-Paper Ausgaben und Online-Artikel Monatlich kündbar Newsletter, Podcasts und Videos 4 Wochen gratis testen Jetzt testen Sie sind bereits Abonnent? Hier anmeldenArtikel teilen