Hierbei wurde festgestellt, dass der Tourist, welcher hier lediglich seinen Bruder besuchen wollte, deutlich unter Alkoholeinfluss stand. Dem Fahrer wurde eine Blutprobe entnommen, die Weiterfahrt untersagt und sein Führerschein sichergestellt. Da der Fahrer keinen Wohnsitz in Deutschland vorweisen konnte, wurde von Amtswegen eine Sicherheitsleistung angeordnet, um den Strafverfolgungsanspruch zu sichern.
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Trunkenheitsfahrt durch einen Touristen