Diese werden meist in den frühen Morgenstunden und den frühen Abendstunden ausgeführt. Es wurde auch schon Böller in Hauseingänge geworfen, bei denen es bis dato glücklicherweise zu keiner Beschädigung gekommen ist. Da es sich nicht nur um einmalige, sondern zwischenzeitlich vermehrte Handlungen handelt und die Anwohner sich deutlich belästigt fühlen, wurde die Polizei Altenkirchen hinsichtlich des Sachverhaltes informiert. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass o.g. Aktionen, die geeignet sind die Allgemeinheit zu belästigen, zu gefährden oder zu beeinträchtigen, mit einer Geldbuße geahndet werden können.
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Grober Unfug
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Aktualisiert am 03. Dezember 2024 20:34 Uhr