Am Bordstein gilt kein Rechts-vor-links – Recht: Streit um Vorfahrt

Von Holger Holzer, SP-X

Wer von rechts kommt, hat in der Regel Vorfahrt. Das gilt aber nicht immer und in jedem Fall.

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SP-X/Lübeck. Die „Rechts-vor-links“-Regel gilt nicht bei abgesenkten Bordsteinen. Wer über einen solchen auf die Fahrbahn einfahren will, muss Vorfahrt gewähren, wie das Landgericht Lübeck klarstellt. In dem verhandelten Fall war es zu einem Unfall zwischen zwei Pkw gekommen, die Fahrerin des von rechts über den Bordstein kommenden Wagens verweigerte die Zahlung des Schadens – sie habe Vorfahrt gehabt. Das Gericht folgte der Argumentation nicht und verwies auf die Straßenverkehrsordnung: Wer über einen abgesenkten Bordstein auf die Fahrbahn einfahren will, muss Vorfahrt gewähren. Auch dann, wenn er von rechts kommt. Der Vorfahrtsverstoß sei schwerwiegend, deshalb hafte die Klägerin für den Unfall allein, zitiert RA-Online aus der Begründung. (Az.: 17 O 158/22)

Holger Holzer/SP-X