„Weder der Landkreis noch die Gemeinden mit ihren zuständigen Katastropenschutz-Einheiten können alle sich ergebenden, denkbaren Risiken abdecken, es geht um die Aufrechterhaltung der Grundversorgung im Extremfall.“
Aktualisiert am 16. September 2022 20:30 Uhr
Wählen Sie Ihr Abo und lesen Sie weiter:
Sie sind bereits Abonnent? Hier anmelden