Vertrag über "Abtretung" des Arbeitsentgelts ist nicht ungewöhnlich
Die Unternehmen der Gruppe Katharina Kasper. Foto: Andreas Egenolf Andreas Egenolf
Unmittelbar nachdem die Katharina Kasper ViaSalus GmbH Insolvenzantrag gestellt hatte, erhielten die Mitarbeiter einen Vertrag, in dem sie ihr Arbeitsentgelt an die National-Bank „abtreten“ sollten.
Konkret heißt es in dem Papier, das unserer Zeitung in Teilen vorliegt: „Zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes und Abwicklung der laufenden Aufträge erklärt sich die Bank bereit, die insolvenzgeldfähigen Nettoarbeitsentgelte der Arbeitnehmer der Firma zum Zwecke der Vorfinanzierung von Insolvenzgeld aufzukaufen.