Retweet beschäftigt weiterhin die Justiz
Uwe Junge scheitert mit Berufung am Landgericht: Retweet beschäftigt weiterhin die Justiz
Der frühere AfD-Fraktionschef Uwe Junge
dpa

Es ist eine Tat, die bundesweit für Aufsehen gesorgt hat: Ein 29-Jähriger trat im Oktober 2020 mit voller Wucht gegen den Kopf eines Vollstreckungsbeamten, sodass dieser bewusstlos zusammenbrach. Die Haupttäter und die Beteiligten sind seinerzeit zu Haftstrafen verurteilt worden, doch die Justiz muss sich weiterhin mit dem Geschehenen beschäftigen.

Auf der Anklagebank sitzt Uwe Junge, früheres AfD-Mitglied und zum Zeitpunkt des Vorfalls stellvertretender Vorsitzender des rheinland-pfälzischen Innenausschusses. Junge muss sich nach dem Vorwurf der Staatsanwaltschaft Koblenz nach Paragraf 201a StGB sowie wegen des Verstoßes gegen das Kunsturheberrechtsgesetz wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen verantworten.

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