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Wegen Boehringer: Hotel darf nicht wachsen
Ingelheim - Das Nebeneinander von Chemieproduktion und Menschen birgt für letztere Gefahren. Deshalb gilt für viele Gefahrenherde die Störfallverordnung auf Basis der europäischen Seveso II-Richtlinie. Da macht auch Boehringer Ingelheim keine Ausnahme. Und wenn nun ein Unternehmen wie der Ingelheimer Chemieriese in Richtung Wohnbebauung wachsen will, sind Konflikte absehbar.
"Diesen Nutzungskonflikt einvernehmlich ...