Schulaufsicht: Marketing verstößt gegen Werbeverbot
Auch die jährlichen Brotdosen-Aktionen für Erstklässler sind aus Sicht der Schulaufsicht bedenklich.
ArchivFoto: Harry Braun
Verkaufsveranstaltungen für Buchstützen und weitere Marketing-Aktivitäten, mit denen Kinder an Mainzer Schulen konfrontiert worden sind, verstoßen gegen das gesetzliche Verbot von Werbung an Schulen. Diese Einschätzung erhielt die MRZ bei der Schulaufsichtsbehörde ADD in Trier. Die beschriebenen Fälle erfüllten auch nicht die Vorgaben für erlaubtes Sponsoring.
Lesezeit: 3 Minuten
Mainz - Verkaufsveranstaltungen für Buchstützen und weitere Marketing-Aktivitäten, mit denen Kinder an Mainzer Schulen konfrontiert worden sind, verstoßen gegen das gesetzliche Verbot von Werbung an Schulen. Diese Einschätzung erhielt die MRZ bei der Schulaufsichtsbehörde ADD in Trier. Die beschriebenen Fälle erfüllten auch nicht die Vorgaben für erlaubtes Sponsoring.
Wie durch MRZ-Recherchen ...
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