Es gibt zwei Möglichkeiten, so die Kreisverwaltung: Man kann die stehen gebliebene Biotonne nachsortieren und bei der nächsten Bioabfuhr kostenfrei wieder rausstellen. Oder man lässt die Biotonne – wenn man nicht nachsortieren möchte – bei der darauffolgenden Restmüllabfuhr gegen Gebühr mit abfahren. Dafür soll der rote Aufkleber an der Tonne gelassen werden. Der AZV werde nur in den Orten rot markierte Biobehälter stehen lassen, wo in der darauffolgenden Woche Restabfallabfuhr ist.
Was kostet die Leerung eines falsch befüllten Biobehälters bei der Restabfallabfuhr?
- 40-Liter-Tonne: 2,80 Euro
- 60-Liter-Tonne: 3,71 Euro
- 120-Liter-Tonne: 6,41 Euro
- 240-Liter-Tonne: 11,82 Euro
- 660-Liter-Vierradbehälter: 30,77 Euro
Was ist bei der Entsorgung des Biomülls erlaubt und was nicht?
AZV und Kreisverwaltung raten, zur Sammlung der Bioabfälle kompostierbare Bioabfalltüten aus Papier zu nutzen. Hier sollte man immer schauen, dass die Abfalltüten nicht gerollt sind, was in der Regel bei Kunststofftüten der Fall ist. Am besten nimmt man Tüten mit dem Aufdruck Bio-Papierbeutel oder dergleichen. Man darf den Biomüll auch in Zeitungspapier gewickelt in die Tonne werfen oder ihn in eine Brötchen-/Brottüte füllen und dann entsorgen. Hier sollte man aber darauf achten, dass kein Kunststofffenster eingearbeitet ist. atk