Corona setzt nicht nur dem Fußball zu. Auch andere Sportarten sind betroffen. Foto: Imago imago images/Eibner
Rheinland-Pfalz. Die nunmehr 13. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz ist seit Dienstag in Kraft, für den Breiten- und Amateursport ändert sich aber im Grunde genommen nichts. Weiterhin dürfen Freizeitathleten in Kontakt- und Mannschaftssportarten nicht trainieren und Wettkämpfe bestreiten. Einzelsportarten sind weiter im Freien und nur allein, zu zweit oder mit Personen aus dem eigenen Hausstand erlaubt. So weit, so bekannt. Die Verordnung gilt zunächst bis zum 20. Dezember, aber auch danach wird es wohl keine Lockerungen geben.
Die Landesregierung betont nun allerdings im Hinblick auf den Profi- und Spitzensport, dass „Mannschaften aller olympischen und paralympischen Sportarten der Ersten bis Dritten Ligen sowie der Regionalliga im Männerfußball“ trainieren und wettkampfmäßig spielen können.