Rheinland-Pfalz
Wissenswertes zum Urnengang: Briefwahl lässt sich nicht per WhatsApp beantragen
Kommunalwahl in MV
Im Wahllokal ist einiges zu beachten. Heute geht es darum, dass die Stimmzettel gültig ausgefüllt werden. Foto: dpa/Stefan Sauer
Stefan Sauer. picture alliance / dpa

Der Wahlmarathon vom 9. Juni birgt auch Risiken. Nicht jede Stimmabgabe muss auch eindeutig sein. Der vierte Teil unserer Wahlserie in Zusammenarbeit mit dem Büro des Landeswahlleiters beschäftigt sich mit möglichen Fehlern, die man vermeiden sollte, und beantwortet zudem die wichtigsten Fragen rund um die Briefwahl.

So klappt es am 9. Juni mit der richtigen Stimmabgabe: Was muss ich zur Wahl ins Wahllokal mitbringen?Die Wahlbenachrichtigung, die die Wahlberechtigten spätestens bis zum 19. Mai erhalten haben, ist mitzubringen, darüber hinaus der Personalausweis oder der Reisepass.

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