Urteil am Landgericht Koblenz
 „Reichsbürger“-Prozess endet mit Freispruch
Der Vorwurf "Verunglimpfung des Staates", festgehalten in Paragraf 90a des Strafgesetzbuches, stand im Mittelpunkt des nun beendeten Prozesses.
Philipp Znidar/dpa

Paragraf 90a des Strafgesetzbuches - Verunglimpfung des Staates - stand im Mittelpunkt des nun beendeten Prozesses. Der Angeklagte war einst Teil der „Reichsbürger“-Bewegung, will sich aber von der Ideologie losgesagt haben.

Der 57-jährige Mann, dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wurde, den Straftatbestand der schweren Verunglimpfung des Staates verwirklicht zu haben, ist am Koblenzer Landgericht freigesprochen worden. Laut Anklage soll der 57-Jährige Internetseiten für eine „Reichsbürger“-Gruppe zur Verfügung gestellt haben.

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