Der Vorwurf "Verunglimpfung des Staates", festgehalten in Paragraf 90a des Strafgesetzbuches, stand im Mittelpunkt des nun beendeten Prozesses. Philipp Znidar/dpa
Paragraf 90a des Strafgesetzbuches - Verunglimpfung des Staates - stand im Mittelpunkt des nun beendeten Prozesses. Der Angeklagte war einst Teil der „Reichsbürger“-Bewegung, will sich aber von der Ideologie losgesagt haben.
Der 57-jährige Mann, dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wurde, den Straftatbestand der schweren Verunglimpfung des Staates verwirklicht zu haben, ist am Koblenzer Landgericht freigesprochen worden. Laut Anklage soll der 57-Jährige Internetseiten für eine „Reichsbürger“-Gruppe zur Verfügung gestellt haben.