Rheinland-Pfalz
„Paladin“-Prozess: Leidet Joachim T. an narzisstischer Persönlichkeitsstörung?
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Joachim T. darf während des Prozesses gegen ihn wieder persönlich im Landgericht Koblenz anwesend sein. Auf die Anklagebank setzen will er sich indes immer noch nicht. Und so stand er während Verhandlungstag elf die ganze Zeit an eine Wand gelehnt und hörte missmutig zu.
Jörg Niebergall

Leidet der Hauptangeklagte im Koblenzer "Paladin"-Prozess - Joachim T. - an einer "narzisstischen Persönlichkeitsstörung mit zeitweilig wahnhaften Zügen"? Seine Verteidigerin, Anne Bosch aus Trier, hat nun jedenfalls beantragt, mit Blick auf die Frage nach der Schuldfähigkeit T.s ein psychiatrisches Sachverständigengutachten einzuholen.

Aktualisiert am 13. September 2024 11:05 Uhr
Im Koblenzer „Paladin“-Prozess um eine mutmaßliche bewaffnete Vereinigung hat Verteidigerin Anne Bosch aus Trier an Verhandlungstag elf beantragt, ein psychiatrisches Sachverständigengutachten für ihren Mandanten – Joachim T. – zur Frage der Schuldfähigkeit einzuholen.

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