Verfassungsgericht: Eigentümer darf Schlosskapelle nicht abreißen
Karlsruhe/Koblenz - Die Schlosskapelle Liebig in Kobern-Gondorf (Kreis Mayen-Koblenz) ist ein schmuckes Kulturdenkmal. Seit 1892 trotzt die Kapelle Kriegen, Stürmen und dem Zahn der Zeit. Doch ihr heutiger Eigentümer hat für den neugotischen Bau nichts übrig. Er will die Kapelle abreißen. Aber Koblenzer Richter versagten ihm die Genehmigung. Und zwar zu Recht. Das entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Aktualisiert am 25. März 2013 20:40 Uhr
Karlsruhe/Koblenz - Die Schlosskapelle Liebig in Kobern-Gondorf (Kreis Mayen-Koblenz) ist ein schmuckes Kulturdenkmal. Seit 1892 trotzt die Kapelle Kriegen, Stürmen und dem Zahn der Zeit. Doch ihr heutiger Eigentümer hat für den neugotischen Bau nichts übrig.